Unabhängig von der Dauer des Aufenthalts und der Lohn – und Einkommenssteuerpflicht müssen für alle entsendeten Mitarbeiter folgende Meldungen bei den norwegischen Behörden eingereicht werden. Diese Leistungen übernehmen wir für Sie gerne.

Personaladministration

  • Mitarbeiterregistrierung bei allen zuständigen Behörden
  • ID Kontrolle und Beantragung der Steuernummer
  • Bestellen der Steuerkarte
  • Sozialversicherungsabgaben / Antrag auf Freistellung in Norwegen / auch für privat versicherte Mitarbeiter
  • Beantragung der Baustellenausweise (ID Cards / HMS-Kort)
  • Einkommensteuererklärung für die Mitarbeiter
  • Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltung und A-Meldung

  • Meldung der monatlichen Arbeitsperioden
  • Erstellen der monatlichen Gehaltsabrechnungen für die Einkünfte aus der Arbeit in Norwegen
  • Prüfung bzw. Erstellen von Reisekostenabrechnungen
  • Abgabe der monatlichen Lohnsteuererklärung / A-Meldung
  • Ggf. Berechnung der AG-Abgaben und des Lohnsteuerabzugs
  • Einrichten eines Lohnsteuerkontos / Kontoführung / Überweisung der Lohnsteuer u. ggf. der AG-Abgaben an das FA
  • Korrespondenz mit den norwegischen Behörden

Weitere Leistungen im Rahmen der Personaladministration

  • Prüfung von Arbeitsverträgen / Erstellen von Entsendeverträgen
  • Beratung zur Einhaltung norw. Arbeitsrechts (z.B. Mindestlöhne, Arbeitszeiten)
  • Antrag auf Zulassung von Arbeitszeitmodellen
  • Ggf. Antrag auf Befreiung vom norw. Lohnsteuerabzug