Unternehmen, die in Norwegen keinen Geschäftssitz haben, jedoch umsatzsteuerpflichtige Lieferungen und/oder Leistungen erbringen und/oder Personal nach Norwegen entsenden, müssen sich über einen in Norwegen ansässigen Fiskalvertreter registrieren.

Der Fiskalvertreter vertritt dabei das Unternehmen gegenüber den Finanzbehörden in allen umsatzsteuerrechtlichen Belangen.

Für Unternehmen aus den Ländern, mit denen Norwegen ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat, welches im Bereich der gegenseitigen Amtshilfe die Umsatzsteuer umfasst, wurde die Pflicht zur Registrierung über einen Fiskalvertreter im April 2017 aufgehoben.

Dies trifft u.a. auf Unternehmen aus Deutschland und Österreich zu, jedoch nicht auf Unternehmen aus der Schweiz.

Die Aufhebung der Fiskalvertretungspflicht entbindet die Unternehmen indessen nicht von den hier genannten Registrierungs-, Melde – und Steuerpflichten.

CON.TAX.NOR stellt sich als Fiskalvertreter / steuerrechtlicher Vertreter für Ihr Unternehmen zur Verfügung und bietet Ihnen hierbei folgende Leistungen an.

Registrierung des Unternehmens

  • Registrierung im norwegischen Handelsregister
  • Beantragung der Organisationsnummer
  • Registrierung im Unternehmensregister (falls erforderlich)
  • Registrierung zur Umsatzsteuer beim zuständigen Finanzamt (falls erforderlich)
  • Bereitstellung unserer Postadresse sowie einer Kontaktperson unserer Kanzlei für die Korrespondenz mit den norw. Behörden
  • Zugangsberechtigung zum ALTINN (Portal zur elektronischen Kommunikation mit den norw. Behörden) – optional

Fiskalvertretung / Umsatzsteuerliche Betreuung

  • Umsatzsteuerliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt
  • Erstellen von USt-Rechnungen / Bearbeitung und Weiterleitung von Ausgangsrechnungen
  • Unterstützung bei der Einfuhr von Waren / Erstellen von Handelsrechnungen / Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer
  • Buchführung nach norwegischem Recht
  • Erstellen und Einreichen von Umsatzsteuererklärungen
  • Verwaltung der Umsatzsteuerbeträge
  • Zahlungsanforderung / Mahnverfahren gegenüber dem norw. Auftraggeber
  • Dokumentverwaltung und Aufbewahrung
  • Korrespondenz mit den norwegischen Behörden / fortlaufende Beratung
  • Bearbeitung von Steuerprüfungen
  • Rechtliche Beratung bei Einspruchsverfahren

Steuererklärungen / Jahresabschlüsse und weitere Leistungen im Rahmen der Fiskalvertretung

  • Freistellungsantrag für die Steuerpflicht des Unternehmens gemäß DBA
  • Beantwortung der Prüfungsanfragen der COFTA (Zentrale Steuerbehörde für ausl. Angelegenheiten)
  • Wirtschaftlicher Jahresabschluss / Steuererklärungen für Unternehmen, die keine steuerpflichtige Betriebsstätte in Norwegen unterhalten
  • Registrierung von Aufträgen mit Subunternehmen
  • Antrag auf Sonderzulassung z.B. für Elektroarbeiten
  • Übersetzung von HR-Auszug, FA Bescheinigung, Gewerbeanmeldung