Unternehmen, die in Norwegen keinen Geschäftssitz haben, jedoch umsatzsteuerpflichtige Lieferungen und/oder Leistungen erbringen und/oder Personal nach Norwegen entsenden, müssen sich über einen in Norwegen ansässigen Fiskalvertreter registrieren.

Der Fiskalvertreter vertritt dabei das Unternehmen gegenüber den Finanzbehörden in allen umsatzsteuerrechtlichen Belangen.

Für Unternehmen aus den Ländern, mit denen Norwegen ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat, das im Bereich der gegenseitigen Amtshilfe die Umsatzsteuer umfasst, wurde die Pflicht zur Registrierung über einen Fiskalvertreter im April 2017 abgeschafft.

Dies trifft u.a. auf Unternehmen aus Deutschland zu, jedoch nicht auf Unternehmen aus Österreich oder der Schweiz.

Die Abschaffung der Fiskalvertretungspflicht entbindet die Unternehmen indessen nicht von den hier genannten Registrierungs-, Melde – und Steuerpflichten.

CON.TAX.NOR stellt sich als Fiskalvertreter / steuerrechtlicher Vertreter für Ihr Unternehmen zur Verfügung und bietet Ihnen hierbei folgende Leistungen an.

Registrierung des Unternehmens

  • Registrierung im norwegischen Handelsregister
  • Beantragung der Organisationsnummer
  • Registrierung im Unternehmensregister (falls erforderlich)
  • Registrierung zur Umsatzsteuer beim zuständigen Finanzamt (falls erforderlich)
  • Bereitstellung unserer Postadresse sowie einer Kontaktperson unserer Kanzlei für die Korrespondenz mit den norw. Behörden
  • Zugangsberechtigung zum ALTINN (Portal zur elektronischen Kommunikation mit den norw. Behörden) – optional
  • Einrichtung eines Klientkontos bei einer norwegischen Bank

Fiskalvertretung / Umsatzsteuerliche Betreuung

  • Umsatzsteuerliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt
  • Erstellen von USt-Rechnungen / Bearbeitung und Weiterleitung von Ausgangsrechnungen
  • Unterstützung bei der Einfuhr von Waren / Erstellen von Handelsrechnungen / Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer
  • Buchführung nach norwegischem Recht
  • Erstellen und Einreichen von Umsatzsteuererklärungen
  • Verwaltung der Umsatzsteuerbeträge
  • Zahlungsanforderung / Mahnverfahren gegenüber dem norw. Auftraggeber
  • Führung eines USt-Kontos bei einer norw. Bank, inkl. Überweisung der USt an das Finanzamt / Auszahlung von Vorsteuerbeträgen
  • Dokumentverwaltung und Aufbewahrung
  • Korrespondenz mit den norwegischen Behörden / fortlaufende Beratung
  • Bearbeitung von Steuerprüfungen
  • Rechtliche Beratung bei Einspruchsverfahren

Steuererklärungen / Jahresabschlüsse und weitere Leistungen im Rahmen der Fiskalvertretung

  • Freistellungsantrag für die Steuerpflicht des Unternehmens gemäß DBA
  • Beantwortung der Prüfungsanfragen der COFTA (Zentrale Steuerbehörde für ausl. Angelegenheiten)
  • Wirtschaftlicher Jahresabschluss / Steuererklärungen für Unternehmen, die keine steuerpflichtige Betriebsstätte in Norwegen unterhalten
  • Registrierung von Aufträgen mit Subunternehmen
  • Antrag auf Sonderzulassung z.B. für Elektroarbeiten
  • Übersetzung von HR-Auszug, FA Bescheinigung, Gewerbeanmeldung