Administration bei Entsendung von Personal nach Norwegen
Unabhängig von der Dauer des Aufenthalts und der Lohn -und Einkommenssteuerpflicht in Norwegen müssen für alle aus dem Ausland entsendeten Mitarbeiter folgende Meldungen bei den norwegischen Behörden eingereicht werden, die wir Ihnen gerne abnehmen:
- Registrierung der Mitarbeiter bei allen zuständigen Behörden
- Antrag auf Befreiung von der Sozialversicherungspflicht
- Beantragung der Genehmigung von Arbeitszeitmodellen
- Lohnsteuerjahresabschluss
- Einkommenssteuererklärungen
Sollten die Mitarbeiter lohn- und einkommenssteuerpflichtig werden, bieten wir Ihnen die Vermittlung eines Unternehmens an, das die Lohnbuchhaltung in diesen Fällen übernehmen kann.
