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Administration bei Entsendung von Personal nach Norwegen

Unabhängig von der Dauer des Aufenthalts und der Lohn -und Einkommenssteuerpflicht in Norwegen müssen für alle aus dem Ausland entsendeten Mitarbeiter folgende Meldungen bei den norwegischen Behörden eingereicht werden, die wir Ihnen gerne abnehmen:


  • Registrierung der Mitarbeiter bei allen zuständigen Behörden

  • Antrag auf Befreiung von der Sozialversicherungspflicht

  • Beantragung der Genehmigung von Arbeitszeitmodellen

  • Lohnsteuerjahresabschluss

  • Einkommenssteuererklärungen

 

Sollten die Mitarbeiter lohn- und einkommenssteuerpflichtig werden, bieten wir Ihnen die Vermittlung eines Unternehmens an, das die Lohnbuchhaltung in diesen Fällen übernehmen kann.

 

 

 

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